Gut planen – Erschütterungsimmissionen vermeiden!
Erschütterungen können, kurz- oder langfristig, auf Menschen in Gebäuden einwirken und damit Gefahren und Belästigungen darstellen. Des Weiteren sind Schäden an Gebäuden möglich. Sie entstehen zum Beispiel während Kanal-, Straßen-, Bau- oder Abbrucharbeiten. Auch durch Sprengungen oder Straßen- und Bahnverkehr. Zum Schutz der Allgemeinheit greift hier das Immissionsschutzrecht.
Unsere Ingenieure erstellen für Sie Gutachten und führen ein Messverfahren nach DIN 4150 in den Bereichen der Gebäude-, Maschinen-, Bahn- und Baustellenerschütterungen durch.
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